Einzelhandel auch in der Fläche erhalten

Damit der Einzelhandel nicht aus den ländlichen Regionen verschwindet, fordert der Grafschafter Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers, dass  alteingesessene Handwerks- und Handelsunternehmen auch in kleinen und mittelgroßen Städten ihre Produktion und Verkaufsflächen ausweiten können. Die Vorgaben in der Raumordnung sollten so angepasst werden. Eingesessene Unternehmen genießen nach der aktuellen Rechtslage zwar einen passiven Bestandsschutz, eine aktive Erweiterung ist in den meisten kleinen Kommunen aber nicht möglich, weil neue Einzelhandelsgroßprojekte nur innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes des jeweiligen Zentralen Ortes zulässig sind (Konzentrationsgebot). „Hier müssen Ausnahmen zugelassen werden für die Erweiterungen alteingesessener, mittelständisch geführter Betriebe“, findet Hilbers. Damit solle für gewachsene Unternehmen in Zukunft ein flexibler und praktikabler Bestandsschutz sowie eine angemessene Entwicklung gewährleistet werden, um die Versorgungsfunktion der Betriebe zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. „Grüne und SPD wollen dagegen, dass solche Firmen aus ihrer Heimat abziehen und sich in größeren Orten, den Mittel- und Oberzentren, ansiedeln.“, ärgert sich Hilbers mit Blick auf den Erhalt von Traditionsbetrieben, die Sicherung von Arbeitsplätzen aber auch die Verfügbarkeit von Einzelhandelsangeboten in der Fläche.

„Unsere Dörfer und kleinen Städte dürfen nicht abgehängt werden.“, fordert der Landespolitiker und verweist auf einen CDU-Entschließungsantrag der für bestehende Betriebe Ausnahmen vom Erweiterungsverbot vorschlägt. Er hofft, dass der Antrag bei der nächsten Landtagssitzung eine Mehrheit findet, wenn die Stellungnahme des Landtages zum neuen Landesraumordnungsprogramm zur Abstimmung steht. „Es ist an der Regierungskoalition, die ländlichen Regionen in Niedersachsen nicht wieder zu vergessen und Ausnahmen zuzulassen.“, appelliert der Unionspolitiker aus Lohne.

In seiner Stellungnahme solle der Landtag die Landesregierung zudem auffordern, bei der Siedlungsentwicklung nicht nur die Wohn- und Arbeitsstätten zu berücksichtigen, sondern auch die Belange der Wirtschaft. Deswegen sollten auch die Maximalgrößen (bisher 800 m2) für Einzelhandelsgroßprojekte angepasst werden, sodass Verkaufsflächen von bis zu 1.200 m² möglich werden. Die bisherige Regelung entspreche nicht den Einkaufsgewohnheiten und Bedingungen des heutigen Einzelhandels. Bereits jetzt benötigten moderne Nahversorger eine Verkaufsfläche von weit mehr als 800 m². Um auch in Zukunft die Nahversorgung sicherstellen zu können, sei eine Anpassung an die realen Gegebenheiten dringend notwendig.

Als ersten Erfolg bei der Novellierung des Landesraumordnungsprogramm verbucht Reinhold Hilbers hingegen, dass die Grafschaft bei der Festlegung der Verflechtungs- und Kongruenzräume nicht mehr zerrissen werde. Bisher war vorgesehen, dass Emlichheim den Niederlanden und Bad Bentheim der Region Gronau und Rheine als Verflechtungsraum zugeordnet wird.