Finanzielle Sicherheit für Kindertagesstätten und Kindertagespflege geschaffen

Hannover. Jüngst hat der Niedersächsische Landtag mit den Stimmen der CDU- und der FDP-Fraktion die Erhöhung der finanziellen Zuschüsse zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren auf eine rechtliche Grundlage gestellt. „Bis zum Jahr 2013 soll im Land Niedersachsen jedes Kind unter drei Jahren – soweit von den Eltern gewünscht – einen Platz in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege bekommen", betont der Grafschafter Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers und begründet mit diesem Vorhaben der Landesregierung die Erhöhung des finanziellen Aufwandes. Nachdem sich das Land und die kommunalen Spitzenverbänden im Oktober 2008 über die grundsätzliche Aufteilung der Betriebskosten geeinigt hätten, sei es nun notwendig gewesen, diese Einigung auch rechtlich abzusichern. Bis 2012 wollen sich das Land und die Kommunen die Betriebskosten teilen, danach tragen die Kommunen 39 %. Ab dem 1. August 2013 sollen die Kommunen nur noch ein Drittel der Kosten tragen. Für die Investitionen stellen der Bund und das Land 226 Mio. Euro zur Verfügung.

„Mit der gesetzlichen Regelung der Aufteilung der Finanzkosten erhalten alle Beteiligten Rechts- und Planungssicherheit. Mit dem Gesetz sichern wir den Ausbau von zusätzlichen 45.000 neuen Plätzen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege. Das ist ein weiterer großer Schritt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.", attestier Hilbers.

Das Land werde sich in erheblichem Umfang an der materiellen Ausstattung von neuen Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren beteiligen; allein bis 2013 würden dafür rund 450 Mio. € in die Hand genommen. „Es ist wichtig und richtig, dass wir uns alle gemeinsam für die frühkindliche Bildung engagieren. Wir investieren damit in die Zukunft und sorgen von Anfang an für Chancengerechtigkeit", stellt Reinhold Hilbers fest.