Hilbers berichtet über Förderrichtlinien zum Sportstätten- und Schulbau sowie zur Medienausstattung an Schulen aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung

Das Konjunkturpaket wird immer konkreter. „Es wird in Niedersachsen und in der Grafschaft Bentheim schnell und unbürokratisch gehandelt, um das konjunkturpolitische Ziel der Finanzhilfen in den Jahren 2009 und 2010 erreichen zu können“, so der Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers. Neben den 600 Mio. Euro, die pauschal an die Landkreise, Städte und Gemeinden, werden in Niedersachsen 273 Mio. Euro nach Förderschwerpunkten an die antragstellenden Städte, Gemeinden und Landkreise gegeben.

Nun hat die Landesregierung auch die Förderrichtlinien für die Mittel vorgelegt, die nach einzelnen Förderschwerpunkten vergeben werden. Das sind 200 Mio. Euro für den Schulbereich, 50 Mio. Euro für die Sanierung von Sportstätten, 50 Mio. Euro für die Verbesserung der Breitbandversorgung in der Fläche, 50 Mio. Euro für Krankenhausinvestitionen und jeweils 7 Mio. Euro für den Hochwasserschutz und die Altlastensanierung.


Der Grafschafter Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers freut sich, heute die Förderrichtlinien des Landes zum Sportstätten- und Schulbau sowie zum Ausbau der Medienausstattung an Schulen bekanntgeben zu können. „Die Zahlen belegen eindrucksvoll, dass viel Geld in die Hand genommen wird, um die Konjunkturflaute abzufangen und zeitgleich in die Zukunft zu investieren.“ Die Grafschaft profitiere von diesen Maßnahmen. Nun sei es an der Zeit, Förderanträge zu stellen und damit sicherzustellen, dass die Maßnahmen baldmöglichst ergriffen werden können. „Damit machen wir die Grafschaft zukunftsfähiger. Wir haben fertige Pläne in der Schublade und können die Kofinanzierung ohne neue Schulden sicherstellen.“, sagt Hilbers.

Medienausstattung an Schulen

Gefördert wird die Infrastruktur für mobiles Lernen an allgemein bildenden Schulen Niedersachsens, bestehend aus der erforderlichen Hard- und Software (z. B. Schulserver, Whiteboards, mobile Rechner, USB-Sticks), dem Strom- und Datennetz und dem notwendigen Mobiliar. Nicht gefördert wird allerdings die Einrichtung oder Ausstattung von Computerräumen.

Die Höhe der Förderung liegt bei 90 Prozent, d.h. die Kommunen müssen einen Anteil von 10 Prozent der Investitionssumme selbst aufbringen. Der maximale Förderbetrag richtet sich nach der Schülerzahl. Zur Verbesserung der Medienausstattung stehen für die Grafschafter Schulen, die vom Landkreis oder den Gemeinden getragen werden, rund 600.000 Euro an Höchstzuweisungen zur Verfügung.

Baumaßnahmen an Schulen

Zuwendungen werden zudem zu Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, zum Erwerb von Gebäuden für schulische Zwecke, zur Erstausstattung von Schulen und zur Ausstattung mit besonderen Einrichtungen sowie zur Modernisierung und Sanierung von Schulanlagen gewährt. Gefördert werden auch die mit den Investitionen verbundenen Dienstleistungen (z. B. Software-Installationen, Geräteunterweisungen).

Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sie ist jedoch in der Höhe begrenzt auf den Anteil an den zur Verfügung stehenden Fördermitteln entsprechend der Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Schulen des antragstellenden Schulträgers bezogen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler nach der amtlichen Statistik der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen am Stichtag.

Der Höchstzuweisungsbetrag beträgt für die Grafschafter Schulen in kommunaler Trägerschaft liegt bei knapp 2,2 Mio. Euro.

Sportstättenbau

Einen weiteren Förderschwerpunkt des Konjunkturpakets stellt der kommunale Sportstättenbau dar.

Die Sanierung von Sporthallen (Turnhallen) ist dabei vorrangig. Bei der Entscheidung über die Förderung werden insbesondere das Alter und die Verbesserung des energetischen Zustandes der Sportanlage sowie eine regional ausgewogene Verteilung der Mittel berücksichtigt. Die Förderung eines Ersatzbaus in vergleichbarer Größe an Stelle einer Sanierung kommt nur in Betracht, wenn sich dies als wirtschaftlichste Lösung darstellt. Auch hier haben die Kommunen einen Eigenanteil i.H.v. 20 Prozent zu tragen.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich bis zum 30.4.2009 an das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration zu schicken.

Einen regionalen Höchstzuweisungsbetrag gibt es im Zusammenhang mit dem Sportstättenbau nicht.

Verbesserung der Breitbandinfrastruktur

Mit 50 Mio. möchte das Land dafür sorgen, die Anbindung an das bestehende Breitbandnetzt zu verbessern. Im Rahmen der Initiative Niedersachsen wird die Beseitigung der „weißen Flecken“ finanziell gefördert. 20 Mio. Euro werden im Rahmen eines Wettbewerbs vergeben. Daran möchte sich die Grafschaft Bentheim beteiligen. Dazu läuft derzeit ein Interessenbekundungsverfahren. Hilbers hofft auf eine Mio. Euro aus diesem Topf für die Grafschaft.

„Die Niedersächsische Landesregierung hat mit der schnellen und unbürokratischen Umsetzung des Konjunkturpakets II unter Beweis gestellt, dass sie in höchste Maße handlungsfähig ist.“, meint Hilbers. Wir werden jetzt in der Grafschaft etwas aus diesem Mitteln machen.

Besonderes erfreulich ist auch, dass darüber hinaus 2 Mio. Euro für die Erweiterung und Sanierung des Klosters Frenswegen bereitgestellt werden.