Landesregierung hätte längst eine Grundlage für den Ladenschluss schaffen können

Der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers ärgert sich darüber, dass die Landesregierung bei der Anpassung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) an die Rechtsprechung so viel Zeit hat verstreichen lassen. Die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück zum verkaufsoffenen Sonntag sei nicht die erste, die sich kritisch mit dem NLöffVZG auseinandersetze. Bereits Ende 2015 habe es eine verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Hannover gegeben, in denen die entsprechende Regelung des Gesetzes in Zweifel gezogen worden sei. Dass der verkaufsoffene Sonntag in Nordhorn nun nicht stattfinden könne, liege daran, dass es keine verfassungskonforme Rechtsgrundlage dafür gebe. „Diese hätte die Landesregierung längst schaffen können“, ist sich Hilbers sicher und verweist darauf, dass die CDU-Fraktion im Landtag seit Sommer 2016 eine Neuregelung des Ladenschlussgesetzes anmahne, aber von der Regierung erst jetzt ein Entwurf vorgelegt und zur verbandlichen Anhörung freigegeben sei.

Auch wenn Sonntagsöffnungen dem lokalen Einzelhandel Wettbewerbsvorteile gegenüber dem Internethandel bringen könnten, sei Schutz der Arbeitsruhe und die Möglichkeit zur seelischen Erhebung an Sonn- und Feiertagen wichtig, findet der CDU-Abgeordnete aus Lohne. „Das reine Shopping-Interesse potenzieller Käufer darf nicht grundsätzlich genügen, um Ausnahmen vom Sonntagsschutz zu rechtfertigen“, betont der Unionspolitiker mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. „Wir wollen keine Gleichstellung der sonn- und feiertäglichen Verhältnisse mit den Werktagen. Der Sonntag ist und bleibt ein Tag an dem die Mehrheit der Bevölkerung frei hat.“, fordert er.

Den Vorschlag der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen die Regelungen für verkaufsoffene Sonntage weiter zu lockern, sieht Hilbers deshalb kritisch. Der Gesetzesentwurf sieht wie bisher grundsätzlich vier Genehmigungen pro Jahr und Gemeinde vor. Zusätzlich soll es aber in jedem Jahre eine weitere Ausnahme für einzelne Stadtbezirke und Verkaufsstellen geben. „Einerseits führt das zu noch mehr Sonntagsarbeit. Andererseits schwächt es aber auch den Einzelhandel in der Fläche, wo es keine Stadtbezirke gibt und deswegen keine weiteren Ausnahmen in Frage kommen.“, meint Hilbers.