Lichterfahrten sind mehr als ein Advents-Highlight â€" sie stärken den Dialog mit der Landwirtschaft und lassen Kinderaugen strahlen

Mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung setzt sich die CDU-Fraktion für den Erhalt und die Zukunft der beliebten „Lichterfahrten“ in der Adventszeit ein. Diese Veranstaltungen, die vielerorts bereits fester Bestandteil der Vorweihnachtszeit sind, haben nicht nur einen hohen emotionalen Wert, sondern sammeln traditionell Spenden für soziale Zwecke und tragen zur positiven Wahrnehmung der Landwirtschaft bei. Bislang fehlt jedoch eine landesweit einheitliche Regelung, was die Durchführung erschwert.

„Die Lichterfahrten sind ein beeindruckendes Beispiel dafür, wie die Landwirtschaft Freude in die Herzen der Menschen bringen und ein positives Zeichen setzen kann – besonders für Kinder. Es ist nicht hinnehmbar, dass bürokratische Hürden eine solch wertvolle Tradition gefährden könnten“, erklärt Reinhold Hilbers.

Die rechtlichen Unsicherheiten hängen mit der aktuellen Einstufung der Lichterfahrten durch das Niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsministerium zusammen. Nach einer Mitteilung des Ministeriums vom 11. November 2024 werden die Fahrten als Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 StVO gewertet, wodurch die Genehmigung und Sicherheitsauflagen in die Verantwortung der örtlichen Straßenverkehrsbehörden fallen.

In der Anfrage an die Landesregierung fordert Reinhold Hilbers Klarheit: Welche konkreten Schritte werden unternommen, um verbindliche und einheitliche Regelungen für die „Lichterfahrten“ zu schaffenÄ Außerdem möchte er wissen, welche Position die Landesregierung zu den Fahrten einnimmt, insbesondere im Hinblick auf ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Dialog über die Landwirtschaft. Ebenso fragt er nach einer Einschätzung der möglichen Folgen, sollten die „Lichterfahrten“ aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten zukünftig nicht mehr stattfinden können.