Neues Landesvergabegesetz garantiert unbürokratische und faire Auftragsvergabe
Letzte Woche hat der niedersächsische Landtag mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition ein neues Landesvergabegesetz beschlossen. Dieses soll in Zukunft eine schnelle und unbürokratische aber zugleich faire Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen.
„Mit dem neuen Gesetz ist ab 2009 dafür gesorgt, dass es verständliche und klare Regelungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Niedersachsen gibt. Damit schieben wir Lohndumping und unfairen Kalkulationen endgültig den Riegel vor“, stellt Reinhold Hilbers, MdL fest.
Eine Neufassung des Gesetzes war einerseits notwendig, da die jetzige gesetzliche Regelung bis Ende 2008 befristet war. Andererseits galt es, die Vorgaben zu erfüllen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 3. April 2008 zum Landesvergabegesetz genannt hat. Danach war die dort verankerte Tariftreueregelung nicht mit dem EU-Recht vereinbar und daher aufzuheben.
„Das neue Landesvergabegesetz ist nicht nur mit dem EU-Recht kompatibel, sondern verbessert zugleich das Vergabeverfahren mit verschiedenen Neuregelungen.“, so der Grafschafter Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers. „Für die Grafschaft und den Grafschafter Mittelstand ist das ein gutes Gesetz. Es hilft uns, da wir sehr mittelständig geprägt sind.“, so Hilbers.
Für mehr Transparenz werde die zusätzliche Ausschreibung eines öffentlichen Auftrages in elektronischer Form auf der niedersächsischen Landesvergabeplattform sorgen. Könne ein Bieter keine ordnungsgemäße Kalkulation für ein auffallend niedriges Angebot nachweisen, werde dieser zukünftig automatisch vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das bis Ende 2008 gültige Landesvergabegesetz sehe dafür noch ein Prüfungsverfahren vor.
Eindeutig als falsch stellen sich mit dem Beschluss Behauptungen der niedersächsischen SPD und des Abgeordneten Will heraus, die Koalition beabsichtige, die Abschaffung des Landesvergabegesetzes. „Eine Abschaffung des Landesvergabegesetzes ist nicht der richtige Weg, unser Ziel, dass zu Beginn des kommenden Jahres ein neues Gesetz in Kraft treten muss, wird umgesetzt..“, stellt Reinhold Hilbers klar. In diesem Zusammenhang weist Reinhold Hilbers zudem darauf hin, dass der öffentliche Auftraggeber neuerdings bei entsprechenden Anhaltspunkten zur Durchführung von Kontrollen verpflichtet sei. Bisher gelte lediglich ein Kontrollrecht des öffentlichen Auftraggebers.
„Mit einer Ausdehnung des Ausschlusses von der öffentlichen Auftragsvergabe von einem auf bis zu drei Jahre erhöhen wir zudem die Hemmschwelle für Unternehmen, gegen das Gesetz zu verstoßen“, sagt der Abgeordnete Hilbers. Eine Neuregelung der Niedersächsischen Gemeindeordnung Anfang 2009 solle zudem sicherstellen, dass auch die Kommunen an die Einhaltung der Verfahrensvorschriften bei der Ausschreibung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (VOB und VOL) gebunden werden.
Abschließend erklärt Reinhold Hilbers: „Das Landesvergabegesetz ermöglicht eine einfach zu handhabende, faire, schnelle, unbürokratische und mittelstandsfreundliches Auftragsvergabe.“
Themen dieser Meldung: Finanzen, Niedersachsen, Vergabe