Neues Schulgesetz schadet Schülerinnen und Schülern in Bardel

Reinhold Hilbers beim Missionsgymnasium in Barrel (Archivbild)
Reinhold Hilbers beim Missionsgymnasium in Barrel (Archivbild)

Nach der aktuellen Fassung des Niedersächsischen Schulgesetzes ist der Landkreis Grafschaft Bentheim verpflichtet, die Kosten für die Schülerbeförderung zum Missionsgymnasium Bardel in Bad Bentheim zu übernehmen. In der aktuellen Gesetzesfassung kommt es nicht auf die Entfernung zur Schule, auf der die Allgemeine Hochschulreife erworben werden kann an, sondern auf die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Missionsgymnasium. Denn der vom Missionsgymnasium Bardel zugleich mit dem Abitur angebotene, auf vertieftem, fächerübergreifendem bilingualen Unterricht beruhende A-Level-Abschluss stellt einen eigenständigen Bildungsgang im Sinne der hier maßgeblichen Vorschrift des Niedersächsisches Schulgesetz dar. Der genannte Abschluss berechtigt insbesondere zur unmittelbaren Aufnahme eines Studiums in angelsächsischen Ländern, was neben dem Abitur eine zusätzliche Qualifikation darstellt.

Der Grafschafter Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers hatte bereits bei einer schulpolitischen Diskussion mit seinem Kollegen Will darauf hingewiesen, dass der rot-grüne Entwurf eines neuen Schulgesetzes das Ende der bisherigen Praxis bei der Fahrtkostenerstattung dieses Sonderfalls bedeute. Will meinte, dass die Formulierung im Gesetzentwurf genügend Spielraum lasse, um die bisherige Finanzierung aufrechtzuerhalten. Wie Hilbers nun in einer Pressemeldung mitteilt, hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags klargestellt, dass die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes auch Schülerinnen und Schüler in Bardel betrifft. Die bisherige Kostenübernahme auf Grundlage des Gesetzes werde entfallen (siehe Anlage).

„In die Reihe der vielen Gründe, den Entwurf des neuen Schulgesetzes abzulehnen tritt damit ein weiterer schwerwiegender Grund“, attestiert Hilbers. Er werde den Gesetzesentwurf auch deshalb ablehnen, erläutert er. Wie Hilbers berichtet, hat die CDU-Landtagsfraktion inzwischen einen Entschließungsantrag in den Niedersächsischen Landtag eingebracht, der unter anderem die Beibehaltung der gültigen Regelung für die Schülerbeförderung fordert und Einschränkungen in der Beförderungspflicht ablehnt.