Neuregelung der Schülerbeförderung darf die Fläche nicht schwächen

Das Land Niedersachsen will die Schülerbeförderung in Niedersachsen anpassen und zum Jahresbeginn 2017 die Ausgleichszahlungen nach § 45a Personenbeförderungsgesetz neu regeln. Im Zuge des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens sollen verschiedene Varianten für die zukünftige Regelung überprüft werden. Dieser Schritt wurde notwendig, weil die bisherige vertragliche Regelung nicht mehr dem EU-Beihilferecht entspricht. Mit dem angestrebten Ziel einer landesrechtlichen Neuregelung wurden die bestehenden Verträge des Landes Niedersachsen mit den Verkehrsunternehmen mit einem Jahr Übergangsfrist gekündigt.

So wurde seitens der Niedersächsischen Landesnahvekehrsgesellschaft (LNVG) auch der bestehende Vertrag mit den örtlichen Unternehmen zum 31.12.2016 gekündigt, ohne eine Anschlusslösung ab dem 01.01.2017 auch nur grob zu skizzieren. „Es wäre wünschenswert, wenn den Unternehmen zumindest ein Ansatz für etwaige Planungssicherheit aufgezeigt worden wäre“, befindet der Grafschafter Unionsabgeordnete Reinhold Hilbers. „Die jetzige Planungsunsicherheit kann zu erheblichen Verschlechterungen des ÖPNV in der Fläche führen“, attestiert Hilbers und fordert die Landesregierung auf, möglichst schnell eine Nachfolgeregelung zu treffen.

Gleichzeitig warnt der Landespolitiker Hilbers aber auch vor den geplanten Neuregelungen: „Es sind Modelle als Nachfolgeregelung im Gespräch, durch die für Flächenlandkreise wie die Grafschaft Bentheim erhebliche Nachteile zu befürchten sind. Wenn sich dieses Modell durchsetzen sollte, sind  deutliche Fahrpreiserhöhungen, eine Verteuerung des Schülerverkehrs und eine Verschlechterung des Gesamtangebots zu erwarten.“ Hilbers will sich in Hannover daher dafür stark machen, dass die Fläche nicht verliert: „Wir müssen verhindern, dass die Schülerbeförderung und der öffentliche Personennahverkehr bei uns teurer werden, während die Fördermittel und der Ausgleich für Schülerverkehre in die Ballungsräume fließen.“