Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung wird vereinfacht- Hilbers: "Mit der Gesetzesnovelle kommen wir den Wünschen aus der Praxis nach"

Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung soll rechtlich vereinfacht und aktualisiert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen von CDU und FDP vor. Das teilt der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers mit. Einen Schwerpunkt des Gesetzentwurfs bilden die Regelungen zur Waldumwandlung, die den Genehmigungsbehörden mehr Spielräume einräumen. Künftig kann die untere Waldbehörde eine so genannte Walderhaltungsabgabe verlangen, wenn Flächen für eine Ersatzaufforstung nicht zur Verfügung stehen oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand beschafft werden müssten.
Waren bisher die Beratungsforstämter die Berater der Waldbehörden, so sollen in Zukunft auch die Forstämter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Beratungsfunktionen übernehmen. Das ist gut für die Grafschaft, da die Forstverwaltung der Kammer mit einem Büro ansässig ist und wir daher einen engen Draht zum Forstamt der Kammer haben.
Darüber hinaus können Waldflächen im Innenbereich bis max. 2 500 m² Gesamtgröße ohne die bisher notwendige Abwägung mit Genehmigung der Waldbehörde umgewandelt werden.

"Wir strukturieren auch den Bereich der Erstaufforstung neu. In Zukunft müssen nur noch die Erstaufforstungen genehmigt werden, für die eine Vorprüfung oder Prüfung ihrer Umweltverträglichkeit notwendig ist. Die übrigen Erstaufforstungen müssen nur noch bei den Waldbehörden angezeigt werden", erläuterte  der Abgeordnete.



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