Planungssicherheit für Niedersachsens Kommunen: Land erhöht Finanzhilfe für Krippen-Personal

Niedersachsens Kommunen können sich zukünftig über mehr Geld für Personal in Krippen und kleinen Kindertagesstätten freuen. Der Landtag hat ein entsprechendes Änderungsgesetz der Regierungsfraktionen verabschiedet, wonach die derzeitige Finanzhilfe des Landes von 43 Prozent zum 1. Februar 2013 auf 46 Prozent und im August 2013 auf 52 Prozent angehoben wird. Dazu erklärt der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordneten Reinhold Hilbers: „Die Kommunen müssen wissen, welche Ausgaben sie bei der Betreuung von unter Dreijährigen einplanen können. Dafür haben sie jetzt eine verlässliche gesetzliche Grundlage. Das bringt ihnen Planungssicherheit. 2013 fließen rund 13,7 Millionen Euro zusätzlich an die Kommunen, 2014 etwa 24 Millionen Euro." Diese Erhöhung komme sämtlichen Krippen und kleinen Kitas in ganz Niedersachsen zugute.

Hintergrund ist die Vereinbarung zwischen Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände vom Oktober 2008. In ihr ist die anteilige Kostenübernahme zwischen Land (einschließlich der Bundeszuschüsse) und Kommunen zur Finanzierung der Betriebskosten für Plätze in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren auch über 2013 hinaus festgelegt.

Hilbers: „Das Land und Kommunen sind sich ihrer gemeinsamen Verantwortung für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren bewusst. Wir wollen, dass alle Eltern, die einen Betreuungsplatz wünschen auch einen bekommen."

Mit der Gesetzesänderung fließen insgesamt 138 Millionen Euro jährlich an die Kommunen. Davon werde auch die Grafschaft Bentheim in erheblichem Maße profitieren.