Startschuss für Förderung von Ausbildungsverhältnissen zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger

Wie der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers mitteilt, fällt heute der Startschuss für die Förderung von bestehenden (Stichtag hierfür ist der 1. August 2009) und neuen Ausbildungsverhältnissen für die Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger. Das gilt für Auszubildende in allen drei Ausbildungsjahren sowie für ausbildende Pflegeeinrichtungen. Die endgültige Förderung soll auf der Grundlage von Richtlinien erfolgen, deren Entwürfe in Kürze den Verbänden zur Anhörung übermittelt werden.

„Eine gute Pflege kann nur gelingen, wenn genügend Pflegepersonal zur Verfügung steht. Mit der neuen Förderung wird ein Anreiz für mehr Ausbildungsplätze geschaffen. Es geht also darum die Zukunft einer guten Pflege zu sichern.“, erklärt Reinhold Hilbers das Vorhaben der Landesregierung. Zwar sei die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege landesweit von 2008 auf 2009 um knapp 10 Prozent gestiegen, damit könne man sich jedoch nicht zufriedengeben. „Der demographische Wandel macht es nötig, dass wir mehr Jugendliche für Pflegeberufe begeistern können und die Arbeit und Pflegerinnen und Pflegern wertschätzen.“, macht Hilbers deutlich. Daher habe man im Haushalt für 2010 auch die abschließenden finanziellen Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Kampagne geschaffen.

Die Förderungen gelten sowohl für Ausbildungs- als auch für Schulverhältnisse und stellen sich im Detail wie folgt dar:
Für bestehende und neue Ausbildungsverhältnisse zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger wird eine Pauschale gezahlt. Diese Pauschale erhalten die Träger der ausbildenden Pflegeeinrichtungen in Anerkennung ihrer Bemühungen um die Ausbildung von Fachkräften in der Altenpflege.

Die Pauschale beträgt
o für Ausbildungsverhältnisse im stationären Bereich, bei denen auf zwanzig Pflegeplätze höchstens ein Ausbildungsverhältnis kommt (Verhältnis 1:20 oder kleiner, z.B. 1:30), 50 € je Monat und Ausbildungsverhältnis;
o für Ausbildungsverhältnisse im stationären Bereich, bei denen auf zwanzig Pflegeplätze mehr als ein Ausbildungsverhältnis kommt (Verhältnis also z.B. 1:10), zunächst 85 € je Monat und Ausbildungsverhältnis und
o für Ausbildungsverhältnisse im ambulanten Bereich zunächst 85 € je Monat und Ausbildungsverhältnis.
Die Pauschale wird nur gezahlt, wenn mit der/dem Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung vereinbart ist. Als angemessen in diesem Sinne gilt eine Ausbildungsvergütung, die mindestens 80 % der tariflichen Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) entspricht.
Für Ausbildungsverhältnisse, die innerhalb des ersten halben Jahres ihres Bestehens beendet werden, erfolgt keine Anerkennung.

Für bestehende und neue Schulverträge beträgt der Zuschuss 50 Euro je Monat und Schulvertrag. Er wird an die Altenpflegeschulen in nicht öffentlicher Trägerschaft mit Sitz in Niedersachsen gezahlt. Für Schulverträge, die im ersten halben Jahr ihres Bestehens beendet werden, erfolgt keine Förderung. Das von den Schülerinnen und Schülern zu entrichtende Schulgeld ist vom Schulträger um den Zuschussbetrag zu verringern. Damit werden die Schülerinnen und Schüler von Schulkosten entlastet.



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