Beim Bundesteilhabegesetz noch nachbessern

Zum in den letzten Tagen intensiv diskutierten Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers: „Der Entwurf enthält durchaus positive Ansätze zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Es ein Weg beschritten, um von einem bisher auf Fürsorge und Sozialhilfe ausgerichteten System auf echte Teilhabe umzusteuern.“ Nach Ansicht von Hilbers wird diese neue Ausrichtung mit dem Gesetzesentwurf jedoch noch nicht durchgängig erreicht.

Wie Hilbers, der der stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender im Niedersächsischen Landtag ist, habe seine Landtagsfraktion einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, der Nachbesserungen fordert: „Es ist jetzt die Zeit, in der auch die Länder als ausführende Stelle ins Gespräch kommen. Niedersachsen muss sich jetzt positionieren.“
Nachbesserungen seien vor allem bei den in dem Entwurf enthaltene Einschränkungen des leistungsberechtigten Personenkreises, der Leistungsausschlüsse oder-einschränkungen, des Vorrangs von Leistungen der Pflegeversicherung vor denen der Eingliederungshilfe sowie der Aushöhlung der Entscheidungsfreiheit von Menschen mit Behinderung, beispielsweise im Hinblick auf ihre Wohnsituation, notwendig. Ebenso trete die CDU-Landtagsfraktion dafür ein,  den Zugang zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung nicht länger an die Bedingung zu knüpfen, dass ein Mindestmaß an verwertbarer Arbeit zu erwarten sei.

Reinhold Hilbers abschließend: „Mit dem Entschließungsantrag fordert die CDU-Landtagsfraktion die rot-grüne Landesregierung auf, sich im Bundesrat für weitere Verbesserungen des Gesetzentwurfs einzusetzen.“