Bundesmittel fördern kommunale Investitionen

Die Bundesregierung hat ein Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ in Höhe von 3,5 Milliarden Euro bereitgestellt, aus dem von 2015 bis 2018 Investitionen von struktur- und finanzschwachen Kommunen gefördert werden. Weitere 1,5 Milliarden Euro will die Bundesregierung im Jahr 2017 zur Verfügung stellen. Das Land hat nun einen Entwurf des „Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (NKInvFG)“ vorgelegt. Damit wird den niedersächsischen Kommunen der Zugriff auf 327,5 Millionen Euro Bundesmittel, die auf Niedersachsen entfallen, ermöglicht. „Der Bund liefert Milliardenbeträge, um die Kommunen zu entlasten. Herzlichen Dank an den Bundesfinanzminister“, freut sich Hilbers.

Im Einzelnen entfallen auf die Kommunen in der Grafschaft folgende Investitionspauschalen: Bad Bentheim 209.760,97 Euro, Neuenhaus 230.034,73 Euro, Nordhorn 746.651,43 Euro, Uelsen 122.352,82 Euro, Emlichheim 133.762,06 Euro, Wietmarschen 109.046,88 Euro, Schüttorf 169.637,41 und der Landkreis Grafschaft Bentheim 1.519.118,01 Euro. „Insgesamt fließen damit aus Bundesmitteln Investitionspauschalen in Höhe von über 3 Millionen Euro in die Grafschaft“, rechnet Hilbers vor.

Die Einsatzmöglichkeiten der Gelder sind weit gefasst. „Zu Glück konnte erreicht werden, dass Niedersachsen den breiten Rahmen des Bundes nicht mehr einschränken wird. Es können Gebäude saniert, Infrastruktur geschaffen und öffentliche Einrichtungen erweitert werden. Auch der Breitbandausbau kann damit gefördert werden.“, erläutert der Christdemokrat.

Kritik äußert Hilbers allerdings am Verteilungsschlüssel, den das Land Niedersachsen für die Aufteilung der Mittel anwendet. Dieser berücksichtigt neben den Kriterien Einwohnerzahl und Arbeitslosenquote vor allem den Kassenkreditbestand. Er stelle zu wenig auf Steuerschwäche ab, findet Hilbers. Das hätte der Grafschaft mehr geholfen.

Kassenkredite oder Liquiditätskredite sind Kredite, die Kommunen nur kurzfristig zur Sicherstellung der Liquidität (Zahlungsfähigkeit) aufnehmen sollten. Sie unterscheiden sich damit grundsätzlich vom klassischen Kommunalkredit, der meist lange Laufzeiten hat und dem, weil er an ein Investitionsvorhaben gekoppelt ist, ein entsprechender Sachwert (z. B. ein Bauwerk) gegenübersteht. „Im Ergebnis werden Landkreise und Gemeinden, die ihr Konto nicht überzogen haben, bestraft“, erläutert Hilbers. Daher kämen die Gemeinden und der Landkreis Grafschaft Bentheim schlecht weg. Hilbers attestiert: „Es werden die belohnt, die nicht richtig gewirtschaftet haben.“ Als Beispiel führt Hilbers den Landkreis Cuxhaven an, der eine dreimal so hohe Investitionspauschale bekomme wie der Landkreis Grafschaft Bentheim.