CDU-/FDP-Koalition bringt Entschließungsantrag zu Betriebsratswahlen in den Niedersächsischen Landtag ein

In der Zeit von März 2010 bis Mai 2010 finden in tausenden Betrieben in ganz Deutschland Betriebsratswahlen statt. Diese Wahlen bergen die Chance für eine starke Interessenvertretung der Beschäftigten. Daher hat der Niedersächsische Landtag jüngst auf Initiative der CDU-/FDP-Regierungskoalition einen Entschließungsantrag beschlossen, mit dem der Landtag alle Beschäftigten in Betrieben mit einem Betriebsrat dazu aufruft an den vom 1. März bis zum 31. Mai 2010 durchzuführenden Betriebsratswahlen teilzunehmen und damit auch ihre Wertschätzung für die Betriebsratsarbeit ausdrücken.

„Die betriebliche Mitbestimmung ist ein hohes Gut, das alle Beteiligten pflegen sollten.“, erläutert Hilbers die Intention des Antrags. Für ihn ist klar, dass eine hohe Wahlbeteiligung die demokratische Legitimation der Betriebsräte sorgt und damit auch ihren Einfluss innerhalb des Unternehmens stärkt. Er ist der Überzeugung, dass „die betriebliche Mitbestimmung ein Wettbewerbsvorteil“ ist.

Das Betriebsverfassungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze hätten sich durch die praktizierte betriebliche Mitbestimmung als Erfolgsgeschichte für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gleichermaßen erwiesen. Insbesondere in der Finanz- und Wirtschaftkrise habe sich in vielen Unternehmen gezeigt, dass Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeber sehr kooperativ zusammengearbeitet hätten, um Beschäftigung in den Betrieben zu sichern.