„Differenzierung bei der Ausweisung von roten Gebieten“

Die Landesregierung hat jüngst die neue Verteilung von nitratsensiblen Gebieten in Niedersachsen vorgestellt. Dazu läuft jetzt die Verbandsanhörung. Durch das neue Abgrenzungskonzept sind auch im Nordwesten des Landes weniger Flächen betroffen als noch im ersten Entwurf. Die Kulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete umfasst nun eine Fläche von ca. 24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens statt wie zuvor 31 Prozent im ersten Entwurf. Der Grünlandanteil hat sich weiter reduziert, von zuvor drei auf nun unter ein Prozent. Das rechnet der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers in einer Pressemitteilung vor und erklärt: „Niedersachsen ist bei der Abgrenzung der roten Gebiete einen wichtigen Schritt vorangekommen.“ Vor allem durch die Nutzung der Regionalisierung gelinge es, die Abgrenzung der roten Gebiete in grünen Grundwasserkörpern mit einzelnen roten Messstellen genauer durchzuführen. „Die Darstellungen gewinnen dadurch erheblich an Differenzierung und Nachvollziehbarkeit“, ist Hilbers froh. Die genaue Kulisse ist nachzulesen unter  https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/.

Hilbers: „Mir ist klar, dass wir noch lange nicht am Ziel sind, einen Konsens zu erreichen. Ich bin aber froh, dass wir jetzt einen Schritt weitergekommen sind. Die vielen Gespräche der letzten Wochen haben zumindest etwas bewegt“. Erst kürzlich hatte sich die Landesregierung mit den Wasserverbänden und der Landwirtschaft auf die weitere Eingrenzung der Kulisse und auf ein Phasenmodell für eine weitere differenziertere und angepasste Ausweisung geeinigt. Gemeinsames Ziel der beteiligten Akteure ist ein bestmöglicher Grundwasserschutz, ohne dass Landwirte unbegründet zu Betroffenen werden. In der nunmehr umgesetzten Phase 0 ist in den grünen Grundwasserkörpern mit roten Messstellen eine Regionalisierung durchgeführt worden. Dies soll im nächsten Schritt bis November auch in den roten Grundwasserkörpern erfolgen. Die Umsetzung eines am landwirtschaftlichen Betrieb orientierten Verursacherprinzips soll nach den Plänen der Landesregierung in Phase 2 erreicht werden.

Der im Dezember 2020 veröffentlichte erste Entwurf hatte viele Fragen hervorgerufen. Das Landwirtschafts- und das Umweltministerium haben daher gemeinsam ein beratendes Begleitgremium mit Beteiligung der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft eingerichtet, um ein Konzept für eine schrittweise Präzisierung der Gebietsausweisung abzustimmen. In dem Beirat wurde insbesondere die Abgrenzung in den grünen Grundwasserkörpern mit einzelnen roten Messstellen diskutiert und ein Konsens für die erneute Überarbeitung erzielt. Durch die neue Düngeverordnung ist Niedersachsen allerdings verpflichtet, auch in diesen Grundwasserkörpern nitratsensible Gebiete auszuweisen.
Die intensiven Diskussionen seit Beginn des Jahres haben darüber hinaus deutlich gemacht, dass die durch Niedersachsen zusätzlich vorzuschreibenden Maßnahmen neben den Gewässerschutzzielen noch stärker die betriebliche Umsetzbarkeit berücksichtigen müssen. Der überarbeitete Verordnungsentwurf enthält daher jetzt die beiden Maßnahmen „Einarbeitung innerhalb einer Stunde“ und „eigene Frühjahrs-Nmin-Proben“. Durch diese Maßnahmen soll die Ermittlung des Düngebedarfs noch stärker an den realen Gegebenheiten ausgerichtet und die Düngeeffizienz aus organischen Düngemitteln weiter gesteigert werden. Damit soll der ressourcenschonende Einsatz von Nährstoffen unterstützt und so zu einer Reduzierung von Nährstoffeinträgen beigetragen werden. Flankiert werden diese beiden Maßnahmen zusätzlich von der „Meldemaßnahme“, durch die einzelbetrieblichen Nährstoffdaten der Betriebe in den roten Gebieten gewonnen werden. Diese Daten dienen nicht nur der Sicherstellung des Vollzugs, sondern sollen perspektivisch auch mit herangezogen werden, um die Emissionsbetrachtung bei der Ausweisung der Kulisse auf Grundlage einzelbetrieblicher Daten weiterzuentwickeln.