Feuerwehrführerschein praxisnah, kommunalfreundlich und unbürokratisch gestalten

Der CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers erklärt zur aktuellen Diskussion um den Feuerwehrführerschein: „Bei der Umsetzung des Feuerwehrführerschein unterstützt die CDU-Landtagsfraktion den von der Landesregierung eingeschlagenen kommunalfreundlichen Weg. Mit einfachen und unbürokratischen Regelungen fördern und stärken wir das Ehrenamt.“

Bis 4,75 t genüge eine interne Schulung oder Einweisung sowie die Feststellung der Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen. In Kürze werde eine entsprechende Verordnung verkündet, die mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesfeuerwehrverband ausgearbeitet worden sei.

Für den Bereich bis 7,5 t sei nach der Bundesregelung eine vom Umfang her verringerte praktische Ausbildung in einer Fahrschule sowie eine erfolgreiche praktische Prüfung durch einen Sachverständigen, d. h. durch einen Fahrprüfer vorgesehen. Nach zwei Jahren könne diese Fahrberechtigung in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 umgeschrieben werden.

„Die Durchführung der praktischen Ausbildung in der Fahrschule ist von der Umsatzsteuer befreit, so dass sich die Belastungen für die Kommunen reduzieren.“, erläutert der Grafschafter Landtagsabgeordnete Hilbers.