Berufsbildende Schulen werden in Niedersachsen zu Kompetenzzentren weiterentwickelt

„Ab dem 1. Januar 2011 werden die berufsbildenden Schulen zu eigenverantwortlichen Kompetenzzentren weiterentwickelt â€" damit schreiben wir in Niedersachsen ein weiteres Kapitel erfolgreicher Schulpolitik“, erklärt der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers.

An 19 berufsbildenden Schulen wurde das „Projekt Regionale Kompetenzzentren“ (ProReKo) von 2003 bis 2007 erprobt. „Der Versuch hat sich als wahres Erfolgsmodell entpuppt. Wir weiten es daher auf alle 134 berufsbildenden Schulen in Niedersachsen aus und präparieren sie für die wachsenden Herausforderungen der beruflichen Bildung“, sagte Hilbers. In der Novembersitzung des Landtags soll die Änderung zum Niedersächsischen Schulgesetz verabschiedet werden. Damit würden auch die berufsbildenden Schulen in der Grafschaft weiterentwickelt.

Mit dem ProReKo wird das Niedersächsische Schulgesetz in folgenden Punkten novelliert:

• Vertreter von Ausbildungsbetrieben werden im Vorstand berufsbildender Schulen neben Eltern, Schülern und Schulvertretern stimmberechtigt sein

Künftig werden im Schulvorstand der berufsbildenden Schulen außerschulische Repräsentanten â€" insbesondere der Kammern und der ausbildenden Wirtschaft â€" stimmberechtigt vertreten sein. Mit dieser Neuregelung wird die Kooperation mit der Wirtschaft institutionell abgesichert und intensiviert. Diesem Ziel dient auch die obligatorische Einrichtung eines Beirats, in dem künftig Vertreterinnen und Vertreter beteiligter Bildungseinrichtungen die berufsbildenden Schulen beraten können.

• Verwaltungspersonal berufsbildender Schulen wird aus Landesmitteln finanziert

Die Novelle schafft für die berufsbildenden Schulen die Rechtsgrundlage, direkt aus Landesmitteln Verwaltungspersonal einzustellen. Dieses Personal wird für die auf die berufsbildenden Schulen übertragenen Aufgabenbereiche des Personal- und Finanzmanagements zuständig sein. Damit wird eine lange von den Schulen geforderte Unterstützung durch Verwaltungskräfte gewährt. Diese sollen die eigenverantwortliche Ressourcenbewirtschaftung der Schulen auf Dauer sicherstellen.

• Berufsbildende Schulen erhalten jeweils ein gemeinsames Budget von Schulträger und Land

Mit der Option auf ein gemeinsames Budget, dem die jeweiligen Schulträger zustimmen müssten, erhaltendie berufsbildenden Schulen wesentlich größere finanzielle Spielräume. Die langfristigen und flexiblen Regelungen zur Haushaltsbewirtschaftung ermöglicht es den Schulen, finanzielle Schwerpunkte zu setzen, um den Unterricht zu modernisieren.

• Berufsbildende Schulen können sich an beruflichen Fortbildungen anderer Veranstalter beteiligen

Die vielfältigen Kooperationen der berufsbildenden Schulen mit anderen Bildungsangeboten werden auf eine rechtlich abgesicherte Grundlage gestellt. Gleichzeitig eröffnen sich für die berufsbildenden Schulen Möglichkeiten, sich auf diesem Gebiet in ihrer Region als ein verlässlicher Partner und Akteur im Netzwerk der beruflichen Fortbildung zu etablieren.

• Fachgymnasien werden in „Berufliche Gymnasien“ umbenannt

Der Begriff „Fachgymnasium“ vermittelt den falschen Eindruck, dass in dieser Schulform das Fachabitur vergeben würde. Mit der Umbenennung in „Berufliches Gymnasium“ stellen wir klar, dass auch an dieser Schulform die allgemeine Hochschulreife vergeben wird.

„Mit diesen Neuerungen bricht für die berufsbildenden Schulen in der Grafschaft und in Niedersachsen ab 2011 eine neue Zeitrechnung an“, ist sich Hilbers abschließend sicher.