Kommunalen Straßenbau finanziell absichern

Bis 2020 erhalten die Bundesländer zweckgebundene Mittel aus dem Entflechtungsgesetz, die vom Land Niedersachsen durch das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz an die Kommunen weitergeleitet werden. Das sind in Niedersachsen jährlich ungefähr 125 Millionen Euro. Ab 2020 fließen dem Land Niedersachsen die Mittel allerdings nicht mehr konkret für die Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur zu. Stattdessen erhält das Land in gleicher Höhe allgemeine Zuwendungen vom Bund. Bisher hat der Niedersächsische Landtag allerdings kein Gesetz erlassen, dass die Weiterleitung der Mittel an die Kommunen sicherstellt.

Die daraus folgende fehlende Planungssicherheit hat erhebliche negative Auswirkungen für die Investitionsplanungen der Kommunen. Sämtliche für den Zeitraum bis zum 31.12.2019 zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind häufig bereits durch Aufnahmen in verschiedene Jahresbauprogramme belegt. Neuanträge werden deshalb bereits heute durch die zuständigen Landesbehörden in der Regel nicht mehr positiv beschieden. „Das ist ein echtes Risiko für die kommunale Infrastruktur“, meint Reinhold Hilbers und ergänzt, dass die Lage bei kommunalen Straßenbauprojekten wegen der veränderten Mittelverteilung bereits jetzt angespannt sei, wie die Stadt Nordhorn dem Abgeordneten jüngst mitteteilt hat.  Hinzu kommt, dass die rot-grüne Landesregierung die Mittel für den Straßenbau bereits zu Gunsten des ÖPNV gekürzt hat.

Hilbers hat sich daher an die Landesregierung gewandt und sie will sie auffordern, dass die Mittel auch nach 2019 weiter an die Kommunen fließen und Planungssicherheit für die kommunalen Straßenbauträger geschaffen wird. Das Land müsse am besten noch in 2017 eine Zweckbindung der ehemaligen Entflechtungsmittel ab 2020 herbeiführen. Anders lasse sich die Planungssicherheit nicht wiederherstellen. Ohne diese müssten auch in der Grafschaft Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt werden, da eine Finanzierung der Projekte von den Kommunen allein ohne Zuschüsse des Landes nicht geleistet werden könne.

Außerdem sei zu befürchten, dass selbst wenn die Mittel auch 2020 an die Kommunen fließen, keine Projekte baureif geplant seien. „Verständlicherweise werden die Kommunen Planungskosten scheuen, wenn die Finanzierung der Projekte nicht gesichert ist“, erklärt der CDU-Landespolitiker Hilbers. „Darum geht es jetzt darum, über Parteigrenzen hinweg dafür zu sorgen, dass unsere Kommunen im Straßenbau sobald wie möglich über 2019 hinaus planen können“, meint Hilbers.