Kommunen dürfen auf den Kosten für Flüchtlinge nicht sitzenbleiben

Als „keine große Wohltat für die Kommunen“ beschreibt der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers die von seinem SPD-Kollegen Will als „Entlastung“ begrüßte Ankündigung eines Nachtragshaushalts des Landes Niedersachsen. Entsprechend der Ankündigung soll der Landkreis Grafschaft Bentheim in diesem Jahr insgesamt 10,27 Millionen Euro zusätzlich bekommen, um die Kosten der Flüchtlingskrise aufzufangen. Die Lücke, die die Flüchtlingskosten voraussichtlich in den Haushalt reißen wird, liegt allerdings bei 16,78 Mio. Euro. Die gesamte Summe, die das Land noch an Außenständen bei den Kommunen hat, liegt bei 680 Mio. Euro, erläutert Hilbers in diesem Zusammenhang. Das habe die rot-grüne Landesregierung im Juni in einer Antwort auf seine Kleine Anfrage im Niedersächsischen Landtags einräumen müssen, erklärt Hilbers und ärgert sich: „Es ist absolut inakzeptabel, dass das Land den Landkreis als Reservekasse ausnutzt und ihn damit in eine finanzielle Zwangslage bringt.“

„Daher ist die vom Kollegen will angekündigte Zahlung weder eine Wohltat noch freiwillig erfolgt“, bedauert Hilbers. Der Ausgleich der Außenstände und eine vernünftige Behandlung der Kommunen, die die Hauptlast der Flüchtlingsarbeit schultern, sei von der CDU-Landtagsfaktion noch im Juni gefordert worden. „Die Landesregierung reagiert hier nur auf Druck“, so Hilbers. Hinzu komme, dass das Land Niedersachsen eine Entlastung des Bundes in Höhe von ungefähr 130 Mio. Euro netto aus dem jüngsten Bund-Länder-Kompromiss zu erwarten habe. „Ich erwarte, dass dieses Geld auch an die Kommunen weitergeben wird und nicht in der Landeskasse verschwindet“, fordert Hilbers.

Nach der Überzeugung von Reinhold Hilbers genügen die angekünfigten Mittel nicht um die tatsächlichen Kosten der Flüchtlingsunterbringung in der Grafschaft Bentheim zu decken. „Anders als die rot-grüne Landesregierung uns glauben lassen will, findet keine tatsächliche Entlastung der Kommunen statt“, stellt Hilbers fest. Das Land lasse die Kreise und kreisfreien Städte weiterhin auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen. Die CDU bleibe bei ihrer Forderung nach einen Nachtragshaushalt, mit die tatsächlichen Kosten der Kommunen gedeckt werden können, wie sie es im Juni beantragt hatte.