Das Niedersächsische Kabinett hat in seiner letzten Sitzung den Gesetzentwurf zur Förderung der kommunalen Infrastruktur (NKomInfraFöG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Dieses Gesetz wird notwendig, weil die Landesregierung kein Einvernehmen über den Verteilungsschlüssel zwischen den kommunalen Verbänden herstellen konnte. Jetzt wird der Weg frei gemacht für die direkte Auskehrung erheblicher Bundesmittel an den Landkreis Grafschaft Bentheim und seine Kommunen.
„Ich freue mich, dass diese Bundesmittel jetzt endlich auf den Weg gebracht werden. Die Länder erhalten 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaschutz â€" Niedersachsen ungefähr 9,5 Mrd Euro. Die Hälfte soll direkt an die Kommunen fließen. Für die Grafschaft und ihre Kommunen ist das ein wichtiges Signal: Der Bund investiert in unsere Strukturen, und das Geld kommt unbürokratisch dort an, wo es gebraucht wird“, sagt der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers.
Die Mittel stammen aus dem Bundessondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ und werden vom Land Niedersachsen an die Kommunen weitergeleitet. Für den Landkreis und die Kommunen der Grafschaft Bentheim ergibt sich folgende Verteilung:
Kommune                                                               Budget
Landkreis Grafschaft Bentheim                           36.964.980 €
Nordhorn                                                                 18.237.717 €
Bad Bentheim                                                        4.303.397 €
Neuenhaus                                                             4.359.531 €
Uelsen                                                                     3.700.960 €
Wietmarschen                                                        3.746.509 €
Schüttorf                                                                  3.680.649 €
Emlichheim                                                            3.448.460 €
„Es sind Bundesmittel, die hier über das Land an unsere Kommunen weitergegeben werden â€" das muss man klar benennen. Diese Weiterleitung war überfällig, und ich bin froh, dass sie jetzt auf einem schlanken, vollständig digitalen Weg erfolgt“, so Hilbers weiter. „In anderen Bundesländern ist das längst erfolgt“, merkt Hilbers an.
Die Kommunen entscheiden eigenverantwortlich, in welche Projekte sie investieren. „Das Geld muss sinnvoll eingesetzt werden, damit unsere Strukturen gestärkt und unsere Wettbewerbsfähigkeit erhöht wird. Ob Straßen, Schulen oder digitale Infrastruktur â€" die Kommunen vor Ort wissen selbst am besten, wo der Schuh drückt“, betont der Abgeordnete.
Die Fördermittel können für Investitionsmaßnahmen genutzt werden, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2042 fertiggestellt werden.