Landjugendfeste müssen weiter möglich sein!

Der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers zeigt sich verärgert über die Änderung der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung, die dazu führt, dass viele Landjugendfeste in der Grafschaft auf der Kippe stehen. „Landjugendfeste gehören zum ländlichen Raum. Sie sind fester Teil unserer Kultur und für die Jugend auf dem Land identitätsstiftend“, weiß Hilbers. Er will alles daransetzen, dass die Landjugendfeste weiter möglich bleiben: „Auch in diesem Jahr müssen Lösungen gefunden werden, dass diese Feste wie gewohnt stattfinden können. Und für die Zukunft müssen die Regeln entsprechend überarbeitet werden.“ Dazu steht Hilbers seit zwei Wochen nicht nur mit der Niedersächsische Landjugend (NLJ) in Kontakt, sondern auch mit dem zuständigen Umweltminister. Von der Niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hat er bereits volle Rückendeckung bekommen. Gemeinsam wollen die beiden in Hannover auch gegen bestehende Widerstände für schnelle Lösungen kämpfen.

Seitdem klar ist, welche Folgen sich aus der Änderung der Versammlungsstättenverordnung ergeben, ist Reinhold Hilbers mit aller Kraft dabei, die Landjugendfeste zu sichern: „Die Landjugendfeste müssen möglich bleiben!“. Er appelliert in diesem Zusammenhang auch an die örtliche Bauverwaltung, Spielräume maximal auszureizen und alles dafür zu tun, dass die Feste dieses Jahr kurzfristig möglich bleiben.

Wie Hilbers erklärt, war mit der Änderung der Versammlungsstättenverordnung eigentlich eine Vereinfachung bezweckt worden. Verärgert zeigt sich der CDU-Politiker darüber, dass weder das zuständige Umweltministerium noch die Kommunen oder die kommunalen Spitzenverbände im Verfahren darauf hingewiesen hatten, welche Folgen sich aus der Änderung für die Landjugend, aber auch Musikvereine und Theatergruppen ergeben.

Trotzdem will Hilbers jetzt den Blick nach vorne richten: „Es ist jetzt nicht die Zeit, nach Schuldigen zu suchen. Wir müssen stattdessen mit aller Kraft an kurzfristigen Lösungen arbeiten, damit die Landjugendfeste nach zwei Jahren Pandemie endlich wieder stattfinden können!“

Zum Hintergrund:

Die bauordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernisse sind in der Niedersächsischen Bauordnung geregelt. Da zweifelhaft war, ob der ehemalige Paragraph 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung auch eine Freistellung vom Baugenehmigungsvorbehalt bewirkte, sollte eine Genehmigungsfreistellung für alle temporären Nutzungsänderungen in die Niedersächsische Bauordnung aufgenommen werden. Hiergegen hatte die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in der Verbandsbeteiligung zu dem entsprechenden Gesetzentwurf Sicherheitsbedenken insbesondere hinsichtlich großer Versammlungsräume geäußert. Daher wurde der Gesetzentwurf insoweit geändert und eine Baugenehmigungspflicht für Versammlungsräume mit mehr als 200 Personen formuliert und dann auch beschlossen. Die Regelung, die nun kritisiert wird, ist auf Anregung der kommunalen Spitzenverbände zustande gekommen.