Landtagsrede vom 15. Dezember 2016

Stenografischer Bericht der 118. Sitzung des Niedersächsischen Landtags

Tagesordnungspunkt 47: Abschließende Beratung: Familienzuschlag umbauen, Kinder in den Mittelpunkt stellen – Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen –

Reinhold Hilbers (CDU):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

In guter Absicht sind Sie gestartet, um – das ist auch erforderlich – Altersdiskriminierung abzubauen, indem Sie dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben. Dennoch werden wir Ihrem Gesetzentwurf nicht folgen, und zwar aus verschiedenen Gründen nicht.

Ein Grund ist der zeitliche Ablauf bei der Beratung. Sie haben am Ende so wenig Zeit gelassen, dass Verbände und andere Institutionen überhaupt keinen Einfluss mehr nehmen konnten. Der DGB schreibt in einer Stellungnahme, er sei über den zeitlichen Ablauf und die dabei ins Land gegangene Zeit sehr „verärgert“. 

Der Beamtenbund schreibt in der Ausgabe 11/2016 seines Magazins dazu:

„Es steht allerdings zu befürchten, dass über die gesehenen sinnvollen Änderungen allein deshalb nicht mehr ernsthaft diskutiert werden kann, weil das Interesse offenbar darin zu liegen scheint, das eigenständige Besoldungsrecht auch unabhängig von aktuellen Entwicklungen unbedingt noch in diesem Jahr verabschieden zu wollen. Damit wird die Chance vertan, auch unabhängig von aktuellen Diskussionen das Besoldungsrecht insgesamt zukunftsfest zu gestalten.“

Sie haben also die Zeitschiene am Ende eindeutig zu knapp gehalten, während Sie sich zu Beginn sehr viel Zeit gelassen haben.

Auch ich möchte an der Stelle dem GBD ausdrücklich danken; er hat Ihr Gesetz völlig neu strukturieren müssen, damit es übersichtlicher und klarer wird. Danach haben Sie aber den Verbänden und Institutionen nicht mehr genug Zeit gegeben, um sich damit auseinanderzusetzen.

Ferner kritisieren wir, dass Sie nicht die Chance genutzt haben, ein umfangreiches neues Besoldungsrecht auf die Beine zu stellen. Die Chance, ein modernes, innovatives, attraktives Besoldungsrecht zu schaffen, wurde vertan. Das Gesetz ist eben kein Signal für die Aufnahme eines Wettbewerbs um die besten Kräfte im Zeitalter des demografischen Wandels und des zunehmenden Konkurrenzkampfs um gute Arbeitskräfte.

Sie wollten die Transparenz erhöhen; das ist Ihnen nicht gelungen. Auch für Einsteiger ist der öffentliche Dienst damit nicht attraktiver geworden, was ich sehr bedauere. Bei den Einstiegsämtern sollte es Verbesserungen geben. Sie hätten die eindeutige Chance gehabt – das haben Ihnen Beamtenbund und andere auch gesagt -, bei den Einstiegsämtern höher zu starten und den Anstieg dann flacher zu gestalten. So hätten Sie insgesamt eine Verbesserung beim Einstieg in den öffentlichen Dienst erreicht und ihn konkurrenzfähiger gemacht. Diesen Vorschlägen sind Sie aber nicht gefolgt. Sie haben im Grunde nur das gemacht, was Ihnen auch die Deutsche Steuer-Gewerkschaft ins Stammbuch geschrieben hat, nämlich alten Wein in neue Schläuche gefüllt.

Sie haben keine echten Veränderungen vorgenommen, und deshalb ist es Ihnen auch nicht gelungen, die Strukturen nicht nachhaltig zu verbessern. Die Strukturen der Besoldungstabellen, die seit Jahrzehnten unverändert bestehen und überarbeitungsbedürftig sind, haben Sie nicht angefasst. Es besteht die Gefahr, dass Sie das auch in Zukunft nicht tun, wenn das Gesetz erst einmal beschlossen worden ist. Sie haben hier also eine Chance vertan.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU])

Die Besoldungserhöhungen fassen Sie immer erst zum 1. Juni an. Auch das wird stark kritisiert. Sie legen sie zwar prospektiv fest, aber Sie müssen sie anschließend auch wirklich überprüfen. Diese Überprüfungspflicht steht aber nicht im Gesetz. Sie starten, wie gesagt, erst zum 1. Juni. Zum 1. Juni 2017 avisieren Sie z. B. eine Steigerung von 2,5 %. Damit erleiden die Beamten reale Kaufkraftverluste und Reallohnverluste. Anstatt die Beamten vernünftig zu besolden, koppeln Sie die Beamtenbesoldung von der tariflichen Entwicklung ab. Das ist falsch und führt zu einer gefährlichen Entwicklung.

Lassen Sie mich noch kurz etwas zu dem Entschließungsantrag sagen, den Sie noch nachgesteuert haben.

Im letzten Moment, kurz vor der Abstimmung über das Gesetz, kamen Sie mit einem Entschließungsantrag um die Ecke und wollten noch etwas für die Kinder von unverheirateten Beamtinnen und Beamten tun, und das auf Kosten des Verheiratetenzuschlags.

Das ist für uns nicht hinnehmbar. Sie suggerieren, dass Kinder von Alleinerziehenden weniger berücksichtigt werden als andere, aber das ist falsch. Fakt ist, dass sie gleich berücksichtigt werden. Aber das, was Sie den Alleinerziehenden mehr geben wollen, wollen Sie den Verheirateten wegnehmen.

Deshalb sage ich noch einmal: Das Alimentationsprinzip stellt darauf ab, dass die ganze Familie adäquat alimentiert sein muss. Wenn eine Partnerin oder ein Partner dahintersteht, hat man das im Besoldungsrecht zu beachten. Das hat Ihnen der Richterbund eindeutig in die Vorlage geschrieben. Beachten Sie das! Wenn Sie an den Verheiratetenzuschlag herangehen, werden Sie verfassungsmäßige Probleme bekommen, zumal dies auch nicht sinnvoll ist.

Für uns stehen Ehe und Familie ganz oben. Die Ehe ist ein grundgesetzlich geschütztes Institut. Daran sollten Sie auch bei der Beamtenbesoldung nicht rütteln.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Präsident Bernd Busemann: Vielen Dank, Herr Hilbers.

 

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