Landwirte können Landesbürgschaften bekommen

Wie der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers aus der Antwort der Niedersächsischen Landesregierung auf eine mündliche Anfrage im Niedersächsischen Landtag zitiert, „übernimmt [das Land] Bürgschaften auf der Grundlage der „Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen.“ Wie die Landesregierung schreibt, können neben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Antragsteller sein. Das bedeute, erläutert Hilbers, dass auch Grafschafter Landwirte Landesbürgschaften bekommen können, wenn sich ihr Betrieb aufgrund akuter und vorübergehender Entwicklungen in Liquiditätsschwierigkeiten befindet und die banküblichen Sicherheiten für die Gewährung zusätzlicher Liquiditätskredite nicht mehr ausreichen. Um die Möglichkeiten einer Landesbürgschaft auszuloten, könnten die Landwirte sich an ihre Hausbank wenden.

Hintergrund für die Mitteilung von Hilbers sind die akuten Finanzierungsschwierigkeiten unter denen viele Landwirte in Niedersachsen aufgrund der aktuell angespannten Marktsituation leiden. „Wir dürfen nicht zulassen, dass aufgrund temporärer Effekte landwirtschaftliche Betriebe pleitegehen und morgen nicht mehr für die Versorgung der Bevölkerung sorgen können“, hatte der CDU-Politiker wiederholt bekräftigt.