Neues Landesprogramm wird den Ausbau der Kleinkindbetreuung weiter voranbringen- Kommunen können jetzt Anträge stellen

Von Freitag (30. März) an können niedersächsische Kommunen über eine neue Förderrichtlinie zusätzliche Landeszuschüsse für den Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige beantragen, das berichtet der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers heute. „Das neue Landesprogramm im Umfang von 40 Millionen Euro wird den Ausbau der Kleinkindbetreuung in Niedersachsen weiter voranbringen“, erklärt er. „Wir unterstützen mit diesen zusätzlichen Mitteln die Kommunen, die ebenso erheblich in den Krippenausbau investiert haben. Damit stehen nun bis 2013 insgesamt rund 265 Millionen Euro Fördermittel für Investitionen in neue Krippen- und Tagespflegeplätze in Niedersachsen zur Verfügung – eine bestmögliche Unterstützung der niedersächsischen Kommunen zur Umsetzung des Rechtsanspruches ab Sommer 2013“, weiß der Hauspolitiker Hilbers zu berichten. Darüber hinaus trage das Land einen erheblichen Teil der laufenden Betriebskosten.

Über die neue Richtlinie können Kommunen, deren Investitionsbudget aus der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung bereits ausgeschöpft ist, Landeszuschüsse für die Schaffung neuer Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in Tageseinrichtungen (Krippen) oder der Tagespflege beantragen.  Das trifft für alle Grafschafter  Kommunen zu. Die Grafschaft hat das alte Programm bereits abgearbeitet. Die Höhe der Zuschüsse beträgt für Plätze, mit deren Bau bis zum 31.12.2012 begonnen wird, 7.000 Euro für einen Platz in einer Tageseinrichtung und 2.100 Euro für einen Tagespflegeplatz. Für Plätze, mit deren Bau nach dem 31.12.2012 begonnen wird, wird ein Zuschuss von 5.250 Euro für einen Platz in einer Tageseinrichtung und 1.575 Euro für einen Tagespflegeplatz gezahlt.

Niedersachsen hat in den letzten Jahren beim Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige bereits erheblich aufgeholt. Die Betreuungsquote wurde in wenigen Jahren etwa vervierfacht: Im März 2006 lag sie noch bei 5,1 Prozent, im März 2011 waren es bereits 19,1 Prozent.

Die Richtlinie und das Antragsformular stehen im Internet unter www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de zum Download bereit. Anträge der Kommunen nimmt die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover, entgegen.

Hilbers sieht in dem Ausbau ein gutes Zeichen für die Familien in Niedersachsen und der Grafschaft. Die Grafschafter Hauptverwaltungsbeamten hat er heute bereits über die neue Richtlinie unterrichtet, damit diese entsprechende Anträge stellen können.