Reinhold Hilbers (CDU): Grüne Kritik an der Abschiebung verfehlt

Der Eindruck, den die Grünen in der Grafschaft erwecken, als wären in den vergangenen Jahren verstärkt Abschiebungen durchgeführt worden, entspricht nicht den Tatsachen, so CDU-Kreisvorsitzender Reinhold Hilbers.

In Niedersachsen sind 1990 833, 1991 -1.158, 1992 1.852, 1993 4.720, 1994 4.489, 1995 3.256, 1996 2.533, 1997 3.160, 1998 3.480, 1999 2.604, 2000 2.752, 2001 2.181, 2002 2.390, 2003 2.090, 2004 1.847, 2005 1.336 Menschen in ihre Heimatländer ageschoben worden. Die Zahlen zeigen, dass es nicht seit der Regierungsübernahme durch CDU und FDP zu vermehrten Abschiebungen gekommen ist. Die höchste Zahl der Abschiebungen gab es zu Rot/Grünen Zeiten in Hannover. Dennoch kann man sich eine Novellierung des Zuwanderungsrechts vorstellen, so Reinhold Hilbers. Für den Fall, dass die Innenminsiterkonferenz nach der Evaluation des Zuwanderungsgesetzes Änderungsvorschläge für gesetzliche oder organisatorische Regelungen entwickeln will, haben die Fraktionen von CDU und FDP im Niedersächssichen Landtag jetzt vorsorglich einen gemeinsamen Leitfaden erarbeitet. Dieser soll gegebenfalls einen Rahmen setzen bei einer Diskussion über eine tragfähige Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete, aber bisher ausreisepflichtigen Ausländer. „Vor dem Hintergrund der Diskussion über das Zuwanderungsgesetz wollen wir mit unseren Vorschlägen einerseits die Position von Innenminister Uwe Schünemann unterstützen und andererseits weitere Rahmenbedingungen vorgeben, die eine mögliche Bleiberechtsregelung beinhalten müsste", erklärte der Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers.

CDU und FDP befürworten in ihrem Leitfaden den Vorschlag des niedersächsischen Innenministers, für die in Deutschland aufgewachsenen, bislang lediglich geduldeten ausländischen Jugendlichen ein Bleibe- und Wiederkehrrecht gesetzlich zu verankern. Voraussetzung sei, dass diese bereits ein Lebensalter erreicht haben , das ihnen ein selbständiges Leben außerhalb des Elternhauses ermögliche. Darüber hinaus empfehlen die Koalitionsfraktionen eine Prüfung, ob es über die Entscheidung in einzelnen Härtefällen hinaus auch einen Bedarf für eine weitere Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Asylbewerberfamilien gebe. Dies solle für Ausländer gelten, deren Asylbegehren zwar abegelehnt wurde, die sich aber inzwischen sozial, kulturell und wirtschaftlich in die hiesige Gesellschaft gut integriert haben. Dabei solle es vorrangig auf die Integrationsleistungen der hier aufgewachsenenen Kinder und Jugendlichen ankommen, so Reinhold Hilbers. Die Kriterien einer etwaigen Bleiberechtsregelung müssten so bestimmt werden, dass grundsätzlich ein Aufenthaltsrecht nur gewährt werde, wenn die Sozialhaushalte der Länder und der kommunalen Gebietskörperschaften dadurch finanziell nicht nennenswert zusätzlich belastet würden. Ferner dürften Personen nicht begünstigt werden, die vorsätzlich Straftaten begangen haben und deshalb zu einer Freiheitstrafe oder einer noch zu bestimmenden Mindestanzahl an Tagessätzen einer Geldstrafe verurteilt wurden. „Wer an der Aufklärung seiner Identität oder der Beschaffung von Personalpapieren nicht ausreichend mitwirkt und dadurch die Unmöglichkeit der Ausreise oder Abschiebung selbst herbeiführt, soll auch nicht in den Genuss einer möglichen Bleiberechtsregelung kommen", so Reinhold Hilbers. Das sollten auch die Grünen bei ihrer Unterschriftenaktion in der Grafschaft beherzigen.

Die Regierungsparteien auf Bundesebene hatten sich im Koaltitionsvertrag darauf verständigt, das Zuwanderungsgesetz anhand der Anwendungspraxis zu evaluieren. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob eine befriedigende Lösung des Problems der so genannten wiederholten Duldungen erreicht werden konnte und ob humanitäre Probleme, etwa im Hinblick auf in Deutschland aufgewachsene ausländische Kinder und Jugendliche, angemessen gelöst werden konnten. Die Konferenz der Innenminister des Bundes und der Länder hat eine länderoffene Arbeitsgruppe eingerichtet, die sowohl mit den humanitären Regelungen als auch mit den Sicherheitsbestimmungen und Rückführungsfragen befassen und Vorschläge zur Änderung gesetzlicher oder zur Verbesserung organisatorischer Regelungen entwickeln soll.