Steuererhöhung durch die Hintertür verhindern

Wegen einer Änderung im Jahressteuergesetz werden Immobilien für Zwecke der Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2023 anders – in der Regel deutlich höher – bewertet. Daher fordert der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers die Landesregierung in Niedersachsen dazu auf, bei der Beratung des Gesetzes im Bundesrat das Gesetz nicht ohne Anpassung der Freibeträge passieren zu lassen. „Wenn die Freibeträge in der Erbschaftsteuer nicht erhöht werden, drohen Erben ab 2023 höhere Steuerlasten, weil Immobilien höher bewertet werden als bisher“, erläutert Hilbers. Auch wenn es technisch keine Erhöhung der Erbschaftssteuer gibt, wird sich die Anpassung bei der Bewertung faktisch wie eine Erhöhung der Erbschaftsteuer aus. Für Hilbers ist das eine „Steuererhöhung durch die Hintertür“.

Es sei wichtig, dass das Land Niedersachsen sich für eine Anpassung der Freibeträge einsetze, weil es gerade im ländlichen Raum viele Eigenheimbesitzer und Immobilien-Eigentümer gebe, die betroffen sind. Eine zusätzliche Belastung von Erbschaften innerhalb der Familie will Hilbers aber unbedingt verhindern: „Da die Steuer allein den Ländern zusteht, wäre es nur folgerichtig, dass die Länder das jetzt einbringen und klären. Rot-Grün in Niedersachsen ist jetzt gefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.“