Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kreditvergabe benachteiligt ältere Menschen und junge Familien

Die Landesregierung soll sich durch eine Bundesratsinitiative für eine Korrektur der im März 2016 in Kraft getretenen Wohnimmobilienkreditrichtlinie einsetzen. Das fordert ein entsprechender CDU-Antrag, wie CDU-Landtagsfraktionsvize Reinhold Hilbers erklärt: „Vor allem ältere Menschen und junge Familien werden bei der Vergabe von Krediten unangemessen stark eingeschränkt. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ist der Bundesgesetzgeber übers Ziel hinausgeschossen.“ Auch in der Grafschaft hätten sich Kreditinstitute diesbezüglich an ihn gewandt, erklärt der Grafschafter Abgeordnete Hilbers. Ebenso habe die Bauwirtschaft die Sorge über rückläufige Aufträge Kund getan.

So würden beispielsweise abbezahlte Immobilien nicht mehr als Kreditsicherheit für einen altersgerechten Umbau dienen können. Während früher ein Darlehen durch den Grundbesitz abgesichert gewesen wäre, besage die neue Richtlinie, dass bei der Kreditwürdigkeitsprüfung das hauptsächliche Abstellen auf den Wert des Grundstücks unzulässig sei. „Rentnern wird die Chance genommen, den Wert ihrer eigenen Immobilie dafür einzusetzen, um in den eigenen vier Wänden bleiben zu können“, kritisiert Hilbers. Junge Familien hätten ebenfalls Schwierigkeiten, die hohen Hürden der Kreditvergabe zu erfüllen, gerade in den Anfangsjahren der Familiengründung, wenn die Kapitaldienstfähigkeit noch nicht langfristig gesichert sei.