Verbindliche Vorsorgeuntersuchungen und schnelle Reaktionsmöglichkeiten

Der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers teilt mit, dass in der Oktobersitzung des Niedersächsischen Landtages ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Förderung der Gesundheit und zur Verbesserung des Schutzes von Kindern verabschiedet wird.

„Das Gesetz soll den Schutz von vernachlässigten Kindern in Niedersachsen gewährleisten und verbessern“, stellt Hilbers die Intention des Entwurfes vor. In Zukunft würde die zuständige Landesbehörde zu Früherkennungsuntersuchungen einladen und so ein verbindliches Einladewesen schaffen. Der Arzt werde dann die entsprechenden Daten des untersuchten Kindes an die Landbehörde zurückschicken. Lediglich, wenn die Eltern trotz Erinnerung und Mahnung mit ihrem Kind nicht zur Vorsorgeuntersuchung gehen und keine Rückmeldung geben, sollen die Jugendämter informiert werden. „Die Jugendämter können sich dann vor Ort ein differenziertes Bild machen und bei vorliegenden Verdachtsmomenten angemessen und schnell reagieren“, erklärt der Grafschafter Hilbers das vorgesehene Verfahren des Gesetzesentwurfs.

Die bestehenden Strukturen des Kinderschutzes in Niedersachsen würden mit dem Gesetz um einen wichtigen Baustein ergänzt. Auf dieser Basis sei es für die Jugendämter dann möglich zu entscheiden, wie sie den Betroffenen helfen können.