Vereine beim Datenschutz entlasten

Mitgliederverwaltung, Datenverarbeitung und Teilnehmerlisten: Für 56.750 Vereine in Niedersachsen gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Auch in der Grafschaft Bentheim stellt ihre praktische Umsetzung die ehrenamtlich Tätigen vor große Herausforderungen â€" vor allem aufgrund teils erheblicher Sanktionen, die bei Zuwiderhandlung drohen. Aus Sicht des Grafschafter CDU-Landtagsabgeordneten Reinhold Hilbers muss die Politik nun gegensteuern.

Als Ergebnis der jüngsten Anhörung im Innenausschuss zu den Belastungen von Vereinen durch die neue Datenschutzgrundverordnung fordert die CDU-Landtagsfraktion daher, dass das Land Niedersachsen eine Bundesratsinitiative startet, um im Bundesdatenschutzgesetz deutliche Entlastungen für Vereine zu erreichen. Die Anhörung habe klar ergeben, dass viele ehrenamtlich Engagierte in Vereinen die neuen Anforderungen der DSGVO kaum umsetzen können. „Es ist fraglich, ob kleine Vereine ein Verarbeitungsverzeichnis führen müssen, ob der Einwilligungsvorbehalt tatsächlich auch für die Homepage eines kleinen Vereins oder deren Vereinszeitschrift gelten muss, und ob solche Vereine wirklich einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, der noch dazu mühsam und kostspielig ausgebildet werden muss, damit er die Anforderungen der DSGVO erfüllt. Hier sollten wir auf Bundesebene das Bundesdatenschutzgesetz noch einmal überarbeiten.“, heißt es aus der CDU-Fraktion.

„Wir wollen diejenigen in unserer Region, die sich ehrenamtlich engagieren, die Arbeit erleichtern und nicht durch komplizierte Regelungen erschweren.“, so Hilbers abschließend.