Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erhalten ab 1. Januar 2024 eine direkte Betreuungsförderung

Wie der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers berichtet, wird das Land Niedersachsen seine Betreuungsförderung für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer zum 1. Januar 2024 umstellen. Aufgrund geänderter beihilfe-, wettbewerbs- und vergaberechtlicher Regelungen wird eine Weiterentwicklung der bisherigen Fördersystematik hin zu einer direkten Betreuungsförderung notwendig.

Gestartet werden soll die Umstellung im Jahr 2022 in vier Projektregionen, wo die mit der direkten Betreuungsförderung verbundenen Inhalte und Prozesse einem Praxistest unterzogen werden. Die hierfür notwendige Förderrichtlinie befindet sich aktuell noch in Abstimmung im Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium. Mit Abschluss der zweijährigen Pilotphase wird dann ab 1. Januar 2024 flächendeckend in Niedersachsen die direkte Betreuungsförderung umgesetzt werden.
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind dann alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer (mit Ausnahme des Staatswaldes), die in Forstbetriebsgemeinschaften organisiert sind.

Hilbers ist froh, dass die neue Förderung nun erprobt und dann zügig umgesetzt wird. Die Umstellung auf die direkte Förderung werde die zwingend notwendige rechtliche Sicherheit für alle Waldbesitzer schaffen. Insbesondere in Zeiten der Extremwetterereignisse müsse die Vor-Ort-Betreuung und die zugehörige Landesförderung für die Waldbesitzer auf stabilen und verlässlichen Füßen stehen. Auch wenn die neue Sicherheit mit erhöhten Aufwänden einhergehen wird, werde die Landesregierung alles versuchen um ein möglichst effizientes und praxisnahes Verfahren zu entwickeln. Auch viele andere Bundesländer mussten in der Vergangenheit ihre bisherige Fördersystematik umstellen.

Im Landwirtschaftsministerium wurde nunmehr eine Arbeitsgruppe mit den von der Umstellung betroffenen Akteuren einberufen. Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Eigentümer wie dem Waldbesitzerverband Niedersachsen, dem Landesbeirat der Forstgenossenschaften und den forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen gehörten auch die Betreuungsanbieter, vertreten durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Anstalt Niedersächsische Landesforsten und der Arbeitsgemeinschaft forstlicher Lohnunternehmer, zu den Arbeitsgruppenmitgliedern. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe bestand darin, die Grundlagen für die künftige Förderung zu erarbeiten, welche sowohl den rechtlichen Vorgaben wie auch den Bedürfnissen der forstlichen Praxis gerecht wird.