Wassergesetz darf landwirtschaftliche Betriebe nicht gefährden

Die Niedersächsische Landesregierung plant eine Novellierung des Wasserrechts. Eine der vorgesehenen Änderungen des Niedersächsischen Wassergesetzes sieht die Einführung von Gewässerrandstreifen von fünf Metern an jeder Seite auch an Gewässern der sog. dritten Ordnung sowie Regelungen zum Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln vor. Diese Randstreifen können dann nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden.

Von der Novellierungen wären in der Grafschaft über 2.000 Hektar Ackerland betroffen, wie sich aus einer Mitteilungsvorlage des Landkreises Grafschaft Bentheim ergibt. „Bei einer durchschnittlich bewirtschafteten Ackerfläche von 50 Hektar entspricht das rechnerisch dem Wegfall von über 40 landwirtschaftlichen Betrieben“, rechnet der Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers. Diese Fläche fehle zukünftig für die Bewirtschaftung und auch als Nachweisfläche für die Tierhaltung. Das werde den Druck auf die Pachtpreise und Fläche vergrößern, befürchtet Hilbers und fordert daher, dass die Grafschaft von den Neuregelungen ausgenommen wird.

Der zuständige Umweltminister hatte auf Druck bereits angedeutet, dass es Ausnahmen bei der Bewirtschaftung von Gewässerrandstreifen geben könnte. Der Minister will eine Ausnahme ermöglichen für die Wesermarsch, Ostfriesland und die Region Cuxhaven. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass auch die Grafschaft Bentheim zu den Ausnahmeregionen gehören wird, weil die Grafschaft mit der Moorentwässerung ebenfalls zu den Regionen mit einem dichten Entwässerungssystem gehört. Jedenfalls darf die Grafschaft in dieser Frage nicht benachteiligt werden“, kündigt der CDU-Politiker an.