Reinhold Hilbers macht sich für Insolvenzgericht in Nordhorn stark

Hannover. Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen stellt sich gegen Reformpläne des Bundesjustizministeriums, wonach die Zahl der Insolvenzgerichte auch in Niedersachsen reduziert werden soll. Hilbers befürchtet, dass eine Reduzierung der Insolvenzgerichte insgesamt eine Schwächung gerade kleiner Amtsgerichte und der Möglichkeiten vor Ort bedeute. „Wir wollen die Amtsgerichte in der Fläche nicht schwächen“, begründet der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete das Ansinnen seiner Fraktion. Gerade in ländlichen Regionen sei es wichtig, die Gerichtsstruktur zu halten und zu stützen. „Auch Nordhorn wäre von der Reform betroffen und müsste das Insolvenzgericht nach Osnabrück abgeben“, erläutert Hilbers. Das will er unbedingt verhindern: „Wir brauchen die Justiz vor Ort und dürfen eine funktionierende und vor allem bürgernahe Rechtsprechung nicht allein unter dem Gesichtspunkt der Ökonomie betrachten.“

Bisher nutzt Niedersachsen bisher eine Regelung in der Insolvenzordnung, wonach mehr als ein Amtsgericht pro Landgerichtsbezirk bestehen kann. Nach den Plänen des SPD-geführten Bundesministeriums soll für Insolvenzverfahren in Zukunft ausschließlich das Amtsgericht zuständig sein, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat. In Niedersachsen würde sich damit die Zahl der Insolvenzgerichte von 33 auf 22 reduzieren. Daher hat die CDU-Landtagsfraktion nun die Landesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich gegenüber der Bundesebene für eine Streichung oder Anpassung der geplanten Änderung mit dem Ziel einzusetzen, dass die Länder weiterhin die Zuständigkeit und die Standorte der Insolvenzgerichte bestimmen können und im Ergebnis die Amtsgerichte auf dem Land nicht geschwächt werden.