Verfassungsgericht ernst nehmen. Schuldenbremse beibehalten.

In Anbetracht des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch bekräftigt der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete und ehemalige Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers die Bedeutung der Schuldenbremse für solide Finanzen, dauerhaft tragfähige öffentliche Haushalte und die Generationengerechtigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 15. November 2023 wichtige Grundsätze in Bezug auf die Schuldenbremse klargestellt und die Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 der Ampel-Koalition in Berlin festgestellt.
„Die Schuldenbremse hat seit ihrer Einführung zu einem deutlichen Rückgang des Schuldenstands in Deutschland geführt“, erläutert Hilbers und hält dies für eine Erfolgsgeschichte. Er unterstreicht, dass die Forderungen nach höherer Neuverschuldung in Deutschland verfehlt sind. Statt jetzt über die richtigen Prioritäten zu sprechen, werde wieder über die Abschaffung und Aufweichung der Schuldenbremse gesprochen und damit der Versuch unternommen, die Verteilungskonflikte in Form von Schulden auf die nächste Generation zu übertragen. Die Abschaffung der Schuldenbremse hält Hilbers für den falschen Weg: „Wir brauchen diese Leitplanken zur Sicherung der Solidität und Stabilität unserer Staatsfinanzen. Es muss Schluss sein mit immer neuer Staatsverschuldung und neuen Subventionen und Förderprogrammen.“ In diesem Zusammenhang erläutert Hilbers: „Ein Ende der Schuldenbremse wäre nicht nur ein Verstoß gegen das Prinzip der Generationengerechtigkeit, sondern auch ein Verstoß gegen verpflichtende Vorgaben der Europäischen Union.“

Kritisch bewertet Hilbers auch Versuche, nun auf anderen Wegen zu einer erhöhten Kreditaufnahme zu kommen. „Es ist ein erschreckendes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung, wenn die Ampel-Koalition nach dem Urteil der Verfassungsrichter direkt nach der nächsten Trickersei sucht, um die Schuldenbremse zu umgehen“, findet Hilbers und fordert ein Ende der Diskussion um die Abschaffung oder Aussetzung der Schuldenbremse. Für ihn hat Deutschland kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem: „Der Staat nimmt jährlich knapp 1.000 Milliarden Euro ein â€" damit muss er auskommen!“ Die Schuldenbremse ermögliche schon heute eine flexible Reaktion auf landesspezifische Schocks und sichere dafür notwendige Spielräume. Sie berücksichtigte beispielsweise konjunkturelle Schwankungen bei der Begrenzung der Neuverschuldung. Hilbers hebt dabei hervor, dass die staatlichen Investitionen in den letzten Jahren trotz Schuldenbremse von Jahr zu Jahr weiter gewachsen sind und dass die Schuldenbremse weiterhin Spielräume für Investitionserhöhungen bietet. Sollten staatliche Investitionen wieder mit Schulden finanziert werden können, würden die Investitionen nicht stark steigen, wohl aber die Umverteilungspolitik, ist sich Hilbers sicher. Denn dann würden die bisherigen aus den regulären Einnahmen finanzierten Investitionsgelder aus Schulden finanziert und die damit entstehenden Spielräume für Umverteilung genutzt.

Hilbers sieht in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Bestätigung der Notwendigkeit, fiskalpolitische Verantwortung zu wahren und plädiert für eine Fortführung der disziplinierten Haushaltspolitik, die die Schuldenbremse ermöglicht.

Kritisch sieht Hilbers vor dem Hintergrund des Urteils die Reform der Landeshaushaltsordnung in Niedersachsen, mit der die Schuldenbremse ebenfalls aufgeweicht werden soll: „Das Urteil unterstreicht, dass solche Versuche der Umgehung nicht mit der Verfassung vereinbar sind.“ Daher fordert Hilbers von der rot-grünen Landesregierung, die Änderung der Haushaltsordnung zurückzunehmen.