Corona-Hilfen dürfen nicht zum Bürokratiemonster werden

CDU-Landtagsabgeordneter Reinhold Hilbers zu Prüfprozess der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen
Der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers fordert deutliche Vereinfachungen beim Prüfprozess der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen. „In der Corona-Pandemie waren viele Unternehmen auf schnelle und unbürokratische Hilfen angewiesen“, erinnert sich Reinhold Hilbers. „Diese Hilfen dürfen im Rahmen der nun folgenden Überprüfungen aber nicht zu übermäßigen bürokratischen Lasten für Betriebe und Steuerberater werden“, fordert der CDU-Finanzexperte. Wie bei allen öffentlichen Zuwendungen sei auch bei den Corona-Wirtschaftshilfen eine angemessene Überprüfung dieser Angaben erforderlich und geboten, allerdings müssten die Belastungen so gering wie möglich gehalten werden. Vor allem Mehrfachprüfungen, Prüfungen der Prüfungen oder die kleinteilige Beschäftigung mit einzelnen Geschäftsvorfällen eines Dauertatbestandes seien nicht dazu geeignet, Missbrauch oder Zweckentfremdung von öffentlichen Mitteln zu verhindern oder zu ahnden. Die CDU-Landtagsfraktion hat daher für die kommende Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Landtag eine Diskussion über diese Themen beantragt.

Hilbers fordert drei konkrete Maßnahmen, um schnell für Entlastung zu sorgen und gleichzeitig Missbrauch zu verhindern. Erstens fordert er vom Bund eine Verlängerung der Frist, um Belastungsspitzen bei den Betrieben und Steuerberaterinnen und Steuerberatern zu reduzieren. Zweitens macht er sich für die Einführung einer Bagatellgrenze auf Landesebene stark. Und drittens sollen sich vertiefte Prüfungen auf Ausnahmefälle beschränken.

„Wir haben die Gewährung von Hilfen davon abhängig gemacht, dass an der Antragstellung Steuerberater beteiligt sind“, erläutert Hilbers und setzt sich dafür ein, diesen Berufsträgerinnen und Berufsträgern mehr Vertrauen zu schenken. „Wir können davon ausgehen, dass die Beteiligung der Steuerberater bereits einen großen Beitrag dazu geleistet hat, Missbrauch zu verhindern“, meint Hilbers. Daher würden mit den aktuellen umfassenden und flächendeckenden Prüfungen in erheblichem Umfang unnötig Kapazitäten von Unternehmen, Steuerberatern und der Verwaltung gebunden.