Zu Diätenerhöhung

Die Aussage „Ordentliches Geld für ordentlichen Job" mache ich mir nicht zu eigen und ich möchte nicht mit ihr in Zusammenhang gebracht werden. Dieses  Zitat stammt von Gert Will und nicht von mir. Ob ein Abgeordneter gute Arbeit leistet haben allein die Wählerinnen und Wähler zu beurteilen. Diese Frage hat bei der Diätenfestsetzung keine Rolle gespielt. Die Bemessung der Diäten zielt mehr auf die Verantwortung und Unabhängigkeit der Abgeordneten ab.

Mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP hat der Niedersächsische Landtag am 8. Juni 2010 beschlossen, zum 1. Juli 2010 die Grundentschädigung für Abgeordnete um 205 € auf 5.800 € zu erhöhen. Zum 1. Januar 2011 soll eine Erhöhung um weitere 200 € folgen.

Die unabhängige Diätenkommission hält in ihrem Bericht vom 12. März 2010 einen Wert von 6.200 € für angemessen. Der Kommission gehörten u.a. Prof. Dr. Hannes Rehm (Vorsitzen- der), Hartmut Tölle (DGB) und Dipl.-Volkswirt Bernhard Zentgraf (Vorstandsmitglied des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V.).

Rechnerisch entspricht der Erhöhungsbetrag von 205 € einer Steigerung um rund 3,66 % (auf das Jahr bezogen 1,8 %, wirkt erst ab Juli) und der weitere Erhöhungsbetrag von 200 € einer weiteren Steigerung um rund 3,45 %.

Dabei gibt es gute Argumente für die Erhöhung


• Annäherung zur Beamtenbesoldungsgruppe A 16
Die Diätenkommission hat erneut vorgeschlagen, die Entschädigung der Beamtenbe- soldungsgruppe A 16 (entspricht 6.200 €) anzugleichen. Das ist zum Beispiel das Gehalt eines Direktors eines Gymnasiums bzw. einer Berufsbildenden Schule oder eines Ministerialrates in einem Ministerium.

• Anpassung berücksichtigt berufliche Belastungen
Die Anpassung der Diäten berücksichtigt die berufliche Belastung von Abgeordneten. Eine 60-Stunden-Woche ohne Wochenende ist dabei der Regelfall. Auch insofern ist eine attraktive Vergütung gerechtfertigt.

• Diätenerhöhung entspricht der allgemeinen Einkommensentwicklung
Die Diäten hinken der allgemeinen Einkommensentwicklung und der Preissteigerungsrate hinterher.

• Vergleich zu anderen Bundesländern
Im Vergleich zu anderen Bundesländern bleibt Niedersachsen im Mittelfeld:
Niedersachsen: 5.800 €; Bayern: 6.641 €; Baden-Wüttemberg: 6.247 €; Hessen: 6.843 €

• Einführung einer Indexregelung
Der Niedersächsische Landtag bestimmt nicht mehr selbst über die Diätenhöhe; die- se richtet sich nach einem Index. Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung ei- ner gewogenen Maßzahl der Einkommensentwicklung in Niedersachsen, die sich zu- sammensetzt aus dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeit- beschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbe- reich, dem Monatsentgelt eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst und den Brutto- monatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Landes Niedersach- sen der Besoldungsgruppe A 12.