Modellkommunen-Gesetz ein voller Erfolg.

Mit dem zum 1. Januar 2006 zunächst für einen dreijährigen Erprobungszeitraum bis zum 31. Dezember 2008 erlassenen Modellkommunen-Gesetz (ModKG) wurden modellartig für einen ausgewählten Kreis kommunaler Körperschaften bestimmte landesrechtliche Regelungen gänzlich außer Kraft gesetzt, modifiziert angewendet oder abweichende Regelungen getroffen. Ziel war die versuchsweise Entlastung der kommunalen Körperschaften von den Vorgaben und damit die Schaffung neuer Handlungsspielräume für die betreffende Kommunalverwaltung, ihre Bürgerinnen und Bürger sowie gleichzeitig auch für die jeweiligen Unternehmen und für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region. Öffentliche Aufgaben sollten so zeitnah und sachgerecht wie möglich, ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand und ohne lange Verfahren, wahrgenommen werden.

Mit dem niedersächsischen Gesetzes zur landesweiten Umsetzung der mit dem Modellkommunen-Gesetz erprobten Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume sollen zur landesweiten und dauerhaften Umsetzung des Modellkommunen-Gesetzes nun eine Reihe von Einzelregelungen in vielen einzelnen Fachgesetzen modifiziert oder außer Kraft gesetzt werden. „Statt wie bisher alles und jedes zu regeln, gibt der Landesgesetzgeber  (Wirkungs-)Ziele und den Rahmen mit möglichst kurzen Fristen vor. Die kommunale Ebene entscheidet dann selber, wie und durch welche Maßnahmen sie diese Ziele erreicht.“, erklärt der Grafschafter Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers das Vorhaben. Ebenso entscheiden sie selber, wer welche Aufgaben oder Maßnahmen wahrnimmt. Die Erprobung umfasste unterschiedliche Handlungsfelder: Die Verkürzung von Fristen zur Beschleunigung von Verfahren, die Lockerung von Zuständigkeitsregelungen zwischen Landkreisen und ihren kreisangehörigen Gemeinden zur Erhöhung der Flexibilität und der Wegfall von verschiedenen Genehmigungserfordernissen. Die Anwendung einiger landesrechtlicher Vorschriften wurde ausgesetzt.

„Die Absicht, mit den Modellregelungen nicht nur die Kommunen, sondern auch â€" und vor allem â€" die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen von bürokratischen Vorgaben zu entlasten, wurde erreicht.“, fasst Hilbers die Ergebnisse und Erfahrungen des Modellversuchs zusammen. Zu dem im Vorfeld teils prophezeiten Verwaltungschaos sei es nicht gekommen. Es sei also möglich, dass sich der Landesgesetzgeber auf Rahmenregelungen beschränkt und den Kommunen vor Ort Spielräume zur eigenen Entfaltung â€" je nach den örtlichen Gegebenheiten â€" einräumt. Dies gelte es fortzuführen.