Heizkostenzuschüsse können ab 4. Mai beantragt werden

Der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers hat sich in den vergangenen Wochen bei der Landesregierung dafür eingesetzt, dass die finanzielle Unterstützung für private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, schnell fließen.

Am 4. Mai wird in Niedersachsen ein Online-Portal freigeschaltet, über das betroffene Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen können. Diese Hilfe soll Haushalte entlasten, die aufgrund starker Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks besonders belastet sind. Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten.

Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Die Referenzpreise wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt. Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum Dezember 2022 einreichen und so einen direkten Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.

Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt, und zwar unter: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/StartService/HEIZKOSTEN

Entlastet werden können sowohl Eigentümer von Heizungsanlagen als auch Mieter. Eigentümer können dabei als Direktantragstellende selber die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird, sind Vermieter beziehungsweise die WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet.

Reinhold Hilbers hofft, dass es sich um ein schlankes und unbürokratisches IT-basiertes Antragsverfahren handeln wird. Neben dem elektronischen Weg wird es auch eine Möglichkeit für einen Papierantrag geben. Unterstützung bei der Antragstellung wird unter anderem von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, DRK, Diakonie, Landesverband der jüdischen Gemeinden, Paritätischer Wohlfahrtsverband) angeboten, denen Hilbers für ihre Unterstützung ausdrücklich dankt.